Seit 1. April 2023 wurde der Braunschweiger Standort der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in der Boeselagerstraße von einer Erstaufnahmeeinrichtung in ein Ankunftszentrum umgewandelt. Dieser Schritt wird notwendig, weil das bisherige Ankunftszentrum in Bad Fallingbostel-Oerbke an die Bundeswehr zurückgegeben werden muss und für die Aufnahme von Asylsuchendenseit ende 2023 nicht mehr zur Verfügung steht.
Um diese Schließung zu kompensieren, wird der Standort Braunschweig ab sofort zu einer der ersten Anlaufstellen von Asylsuchenden in Niedersachsen werden. Niedersachsen als bundesweit viertgrößtes Aufnahmeland der Bundesrepublik Deutschland verfügt seit 2016 über zwei Ankunftszentren, das zweite Ankunftszentrum in Bramsche bleibt unverändert in Betrieb.
Neben dem bisherigen Aufgabenschwerpunkt, der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter, werden in dem neuen Ankunftszentrum auch alle notwendigen Schritte zur Aufnahme und für die Durchführung des Asylverfahrens vollzogen. Hierzu zählen unter anderem die Registrierung und Erstuntersuchung der Asylsuchenden sowie die anschließende Antragsstellung und möglichst auch Anhörung bei der örtlichen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Alle Prozesse werden bereits seit vielen Jahren in Braunschweig abgebildet, bekommen aber mit der neuen Funktion eine noch größere Bedeutung bei der Aufnahme von schutzsuchenden Menschen. Die Aufenthaltsdauer im Standort Braunschweig wird durchschnittlich acht Wochen betragen, bevor die Asylsuchenden in andere Einrichtungen der LAB NI verlegt oder direkt in die Kommunen verteilt werden.
Derzeit verfügt der Standort über rund 668 reguläre Plätze. Um für die zukünftig eintreffenden Asylsuchenden aufnahmefähig zu sein, wird der LAB NI Standort zeitnah seine Kapazitäten um circa 200 weitere reguläre Plätze ausbauen. Diese Kapazitäten werden der Stadt Braunschweig anteilig auf ihre Aufnahmequote angerechnet. Im Zuge der Erweiterung und des Ausbaus der Verantwortlichkeiten wird das Ankunftszentrum weitere Arbeitsplätze für die Region schaffen.
Lage
Der Standort Braunschweig liegt in dem verkehrlich gut angebundenen Stadtteil Kralenriede. Die Einrichtung ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen und vom Bahnhof und von der Innenstadt direkt erreichbar. Haltestellen befinden sich unmittelbar am Eingang der Einrichtung.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in ca. 500 m Entfernung. Einrichtungen des Gemeinde- und Vereinsleben des Stadtteils Kralenriede sind ebenfalls fußläufig erreichbar. Die Innenstadt ist mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad in ca. 15 min. zu erreichen.
Die Einrichtung wurde im Zuge der niedersächsischen Verwaltungsreform zum 01.01.2005 aus den ausländerrechtlichen Bereichen der Dezernate 301 der Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover und Lüneburg sowie der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) Braunschweig gegründet.
Geschichte
Bis 1990 war die ZASt Braunschweig, die im April 1983 von Hannover nach Braunschweig verlegt wurde, die einzige ZASt in Niedersachsen. Im Jahre 1990 wurde erstmals in Niedersachsen am Standort Braunschweig die ganzheitliche Betreuung von Asylsuchenden eingeführt. Neben der Unterbringung in der ZASt durch das Land und der asylrechtlichen Bearbeitung durch das damalige Bundesamt für ausländische Flüchtlinge in Zirndorf (Außenstelle Braunschweig) wurde auch eine zentrale Ausländerbehörde zur Entgegennahme aller in Niedersachsen gestellten Asylanträge eingerichtet.
Mit der Auflösung der Bezirksregierungen wuchsen die ZASt und die zentrale Ausländerbehörde zur heutigen LAB zusammen.
Liegenschaft
Auf der Landesliegenschaft befinden sich mehrere Unterkunftsgebäude Daneben finden sich eine Küche und Speisesaal für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine Personalkantine. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Kinderspielplatz und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, von der Jonaiter Unfallhilfe Braunschweig betriebene Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude.
Auf dem Areal ist zudem das aus dem Bundesamt für ausländische Flüchtlinge hervorgegangene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einem eigenen Gebäude vertreten.
Aufgaben
Eine wesentliche Aufgabe des Standorts Braunschweig ist die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.
Derzeit ist ein Unterkunftsgebäude in der Vollsanierungund ein Ausbau der Unterbringungsplätze ist in Planung.
Zudem gibt es eine Außenstelle in Celle, die durch den Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur betrieben wird. Die soziale Betreuung und medizinische Versorgung, eine Kinderbetreuung, sowie verschiedene Projekte mit Ehrenamtlichen werden durch den Betreiber angeboten. Eine Beschulung der Kinder erfolgt ab August 2017.
Der Standort Braunschweig der LAB NI ist außerdem mit Außenstellen in Hannover-Langenhagen (Flughafen) und Lüneburg vertreten. Diese Außenstellen verfügen über keine Unterbringungsplätze sondern dienen der Durchführung des Verwaltungsvollzugs.
Die Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Braunschweig umfassen die Bereiche Aufnahme/Unterbringung und Versorgung, die Sozialbetreuung, die Leistungsgewährung, die ausländerrechtliche Zuständigkeit, den Verwaltungsvollzug und die qualifizierte Rückkehrberatung.
Der Aufnahmeprozess der Flüchtlinge erfolgt nach Vorgaben des Innenministeriums und umfasst die Registrierung und Sicherheitsabfrage. Es erfolgt eine gesundheitliche Erstuntersuchung nach § 62 Asylgesetz.
Die Belegung erfolgt in 2-6-Bett-Zimmern unter besonderer Berücksichtigung des Geschlechts, der Nationalität und kulturellen Hintergründe der unterzubringenden Person.
Es gibt eine geschützte Unterbringung für allein reisende Frauen und Frauen mit Kindern.
Die Verpflegung wird durch einen externen Dienstleiter sichergestellt. Es werden täglich drei Mahlzeiten angeboten, die den kulturellen Gegebenheiten angepasst sind.
Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit die auf dem Gelände befindliche Wäscherei für die Reinigung ihrer Wäsche zu nutzen.
Für die gesundheitliche Betreuung befindet sich der 24 stündige medizinische Dienst eines externen Dienstleisters vor Ort. Unterstützt wird die medizinische Betreuung durch eine zwei Mal wöchentlich stattfindende Sprechstunde einer ortsansässigen allgemeinmedizinischen Praxis vor Ort.
Für die soziale Betreuung der Flüchtlinge steht der Sozialdienst mit Diplom-Sozialpädagogen zur Verfügung, die besonders im Hinblick auf den Umgang mit Flüchtlingen geschult sind.
Für Kinder von 3-12 Jahren steht werktags ein Spielzimmer zur Verfügung, welches ebenfalls durch einen externen Dienstleister betreut wird.
In der Erwachsenenbildung wird durch einen externen Bildungsträger der einwöchige Erstorientierungskurs „Wegweiser für Deutschland“ angeboten. Der Kurs beinhaltet ein niedrigschwelliges Sprachmodul sowie den Erstorientierungskurs „Leben in Deutschland“.
Allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 18 Jahren, die in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) untergebracht sind, wird Unterricht über umliegende öffentliche allgemein bildende Schulen und umliegende berufsbildenden Schulen angeboten (der Grundschule und weiterführenden Schule Sek I stehen insgesamt 3,0 Stellen (je 1,5 Stellen) zur Verfügung)
Es bestehen weiterhin ein Kooperationsvertrag mit der psychologischen Ambulanz der TU Braunschweig. Der Aufgabenschwerpunkt liegt auf der diagnostischen Feststellung von Traumata.
Der Sozialdienst ist fest eingebunden in das „Netzwerk Flüchtlinge in Braunschweig“. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit der „Koordinierungsstelle Flüchtlinge“ der Stadt Braunschweig, dem Jugendamt, der Aidshilfe, dem Verein Solvodi, verschiedenen kirchlichen Trägern sowie Unterstützerkreise mit Ehrenamtlichen und Wohlfahrtsverbänden.
Verschiedene Akteure aus diesem Spektrum bieten unterschiedliche Projekte vor Ort an. Dazu gehörten zum Beispiel Frauenprojekte, Sprachkurse und Angebote im Bereich der Freizeitgestaltung.
Die Abteilung der sozialen Leistungen ist für die Bearbeitung der Leistungsansprüche der Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Bei bestehenden Ansprüchen werden an die Bewohnerinnen und Bewohner neben Geld- auch Sachleistungen und Bekleidungsgutscheine ausgegeben.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist landesweit alleinzuständig für die Durchführung von Rückführungen. Dazu arbeitet der Verwaltungsvollzug eng mit dem Landeskriminalamt, den Polizeibehörden und den kommunalen Ausländerbehörden zusammen. Die Verwaltungsvollzugskräfte des Standorts Braunschweig nehmen diese Aufgabe vorrangig für die ehemaligen Regierungsbezirke Braunschweig, Hannover und Lüneburg wahr. Darüber hinaus unterstützt der Verwaltungsvollzug vorbereitende Maßnahmen wie Botschaftsvorführungen von Ausländern oder auch Zuführungen zu Haftanstalten. Verwaltungsvollzugskräfte begleiten und sichern jedoch nicht nur Rückführungsmaßnahmen, sondern ebenso freiwillige Ausreisen.
Die Aufgabe des Fachgebietes Ausländerrecht ist die ausländerrechtliche Betreuung der am Standort Braunschweig und der Außenstelle Celle, sowie der im Ankunftszentrum Fallingbostel untergebrachten Flüchtlinge. Zu den ausländerrechtlichen Aufgaben gehören insbesondere die Klärung des weiteren Aufenthaltes und die Rückführung nach Eintritt der Ausreisepflicht und abgeschlossenem Asylverfahren. Das umfasst neben der Beratung der Ausländer auch die Prüfung tatsächlicher Ausreisehindernisse und die zwangsweise Beendigung des Aufenthaltes.
Der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen obliegt es als Kompetenzzentrum für die Freiwillige Rückkehr die dort aufgenommenen und untergebrachten Asylsuchenden auf bestehende Rückkehrprogramme hinzuweisen und kompetent zu beraten.
Das Informations- und Beratungsangebot der LAB NI erstreckt sich auch auf Asylbegehrende und Flüchtlinge, die in einer niedersächsischen Kommune untergebracht sind.
Zielgruppe der Rückkehrberatung sind in Niedersachsen aufhältige Drittstaatsangehörige, die zur Rückkehr in ihr Heimatland aus eigenem Entschluss bereit oder rechtlich verpflichtet sind.
Daher kommen eine Rückkehrberatung und möglicherweise eine Rückkehrförderung vorrangig für folgende Personen in Betracht, die dauerhaft die Bundesrepublik verlassen möchten:
• vollziehbar ausreisepflichtige Personen (einschließlich Fälle nach § 60a AufenthG)
• asylbegehrende Personen und Asylbewerber, unabhängig vom Bearbeitungsstatus und von den Erfolgsaussichten des Asylantrags,
• Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sind und laufende öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen
• VILA-Fälle
Die Landesaufnahmebehörde hat am Standort Braunschweig ein Beratungszentrum für die Freiwillige Rückkehr eingerichtet. Das Beratungszentrum unterstützt ausreisewillige Ausländerinnen und Ausländer zum einen durch Informationen über bestehende Möglichkeiten, hilft aber auch konkret in der Planung und Umsetzung der Ausreise. Darüber hinaus steht das Beratungszentrum auch kommunalen Ausländer- und Leistungsbehörden mit Informationen mit seinen Informationen zur Verfügung.
Das Beratungszentren für die Freiwillige Rückkehr am Standort Braunschweig ist persönlich, per Telefon oder per Email erreichbar:
Tel.: 0531/61843-380
E-Mail: rueckkehr-bs@lab.niedersachsen.de
Weitere Weblinks zur Rückkehrförderung:
https://www.returningfromgermany.de/
http://germany.iom.int/de/freiwillige-r%C3%BCckkehr-und-reintegration
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